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Urlaubsvertretung... 21 Tage durcharbeiten!

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Marion-HH

M


Arbeitnehmer
Neuling (10 P.)
Hallo,

ich bin als Hauswirtschaftskraft bei einer gehbehinderten Dame beschäftigt.
Ich muss 7 Tage die Woche arbeiten, habe dann 7 Tage frei.Ich bin für den Haushalt und die Wäsche zuständig und muss der alten Dame beim Kochen zur Hand sein.
Wenn meine Kollegin in den Urlaub geht, muss ich 3 Wochen durcharbeiten.
Anfangs hat die Tochter uns weitgehend unterstützt und uns mal etwas früher nach hause geschickt.
Ich bin jetzt seit 1,5 Jahren dabei und mittlerweile ist es in dem Hause kaum noch zu ertragen!
Ist das überhaupt zumutbar, bzw kann ich mich dagegen wehren?
Was passiert mir, wenn ich kündige?
Bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt?

Liebe Grüsse aus Hamburg


Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Leider sind das zu wenig Details, um eine gesicherte Aussage treffen zu können, denn allein von der Zeit her ist es u.U. vertretbar. Es kommt ja sicherlich nur ein-, zweimal im Jahr vor, dass die Kollegin durch Urlaub ausfällt. Die Sperrfrist gilt nur bei Kündigungen, die "ohne Begründung" waren, also die Arbeit vertretbar war. In diesem konkreten Fall ist eine Pauschalaussage schwer, aber nach derzeitigem Kenntnisstand würde auch hier die Sperrfrist gelten.


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